Moon Events Hamburg
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Moon Events - Ihr Eventhaus & Hochzeitssaal in Hamburg
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Moon Event Hamburg
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Location für Hochzeit, Abiball
Firmenfeier
Moon Event Hamburg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

l. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung der Veranstaltungssäle zur Durchführung von Hochzeitsveranstaltungen, Verlobungen, Feierlichkeiten aller Art, und zur Durchführung von Veranstaltungen wie Abibälle, Konzerte, Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen, Firmenfeiern und andere Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Hawdah GmbH Moon Events.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Hawdah GmbH Moon Events. ausdrücklich schriftlich anerkannt.

ll. Vertragsschluss

1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch schriftliche Annahme des von Hawdah GmbH Moon Events abgegebenen Angebots durch den Besteller/Kunde zustande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so ist nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner von Hawdah GmbH Moon Events. Der Besteller hat Hawdah GmbH Moon Events. hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und Hawdah GmbH Moon Events Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.
2.Schließt der Besteller/Kunde den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit Hawdah GmbH Moon Events entsprechende Erklärungen des Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Säle sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorigen schriftlichen Zustimmung von Hawdah GmbH Moon Events.
4. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig (siehe III.) Diese Anzahlung ist zur Buchung eines Datums. Sobald die Anzahlung getätigt wird ist das Datum gebucht. Diese Anzahlung dient nur zur Buchung.

Ill. Leistungen, Preise, Zahlungen und Zahlungsbedingungen, Termine

1. Hawdah GmbH Moon Events ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von Hawdah GmbH Moon Events zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von Hawdah GmbH Moon Events gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Hawdah GmbH Moon Events allgemein für derartige Leistungen berechnete Preise, so kann diese dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen werden.
4. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. oder inklusive bei Privatpersonen der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Eventuelle Erhöhung der Umsatzsteuer gehen zur Lasten des Vertragspartners.
5. Die Rechnungen von Hawdah GmbH Moon Events sind sofort, spätestens binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Entsteht Zahlungsverzug, so hat Hawdah GmbH Moon Events das Recht, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. lm Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Hawdah GmbH Moon Events bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann Hawdah GmbH Moon Events eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
6. Hawdah GmbH Moon Events ist berechtigt, bei Vertragsschluss 30 % des Gesamtbetrages als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Die Fälligkeit dieser Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der gesamte Restbetrag wird spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung, wird die vereinbarte Vorkasse nicht getätigt, behält sich Hawdah GmbH Moon Events vor, die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen. Hawdah GmbH Moon Events ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlungen zu verlangen.
7. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Hawdah GmbH Moon Events aufrechnen oder mindern.
8. Hawdah GmbH Moon Events bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Falls uns das im Einzelfall nicht gelingt so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten, da einige Gespräche und Termine länger als eingeschätzt dauern.
9. Hawdah GmbH Moon Events ist berechtigt, bei Vertragsschluss 30 % des Gesamtbetrages als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Diese Vorauszahlung ist zur Buchung eines Datums und dient hierzu dieses Datum zu reservieren und zu buchen. Sobald eine Änderung kommt, entscheidet Hawdah GmbH ob ein anderes Datum kosten frei geändert werden kann. Diese Anzahlung dient sowie zu Punkt 8. Beschrieben zu unserem Service der Termine und Organisation. Eine Rückzahlung zur Absage ist nicht gültig. Der Kunde ist verpflichtet die 30% Anzahlung bis zu 14 Tage zu bezahlen. Wird diese Vorauszahlung nicht bezahlt, hat Hawdah GmbH das Recht die Anzahlung rechtlich zu verlangen.
10. Durch die Pandemie und der hohen Steigerung alle Preise und Leistungen hat Hawdah GmbH das Recht den Gesamtpreis bis zu 30% zu erhöhen, damit die Gewinnspanne ergeben ist und nicht im Verlust gefeiert werden kann. Ab dem 04.03.2022 werden sich alle Gesamtpreise erhöhen, damit die Gewinnspanne nicht leidet und die Firma nicht im Verlust die Leistungen erbringt.

IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung, Änderung / Austauschrecht

1. Hawdah GmbH erlaubt dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu. Der Vertragspartner hat für den Fall des Widerrufsrechts einen Schadensersatz zu bezahlen. Bei einer Stornierung durch den Vertragspartner nach 14 Tagen von bereits erteilten Aufträgen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners von innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss hat Hawdah GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung von einer Höhe von 30% vom vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen.
b) Hawdah GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 6 Monaten vor der Veranstaltung 30 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung d.h. die entgegen genommener Anzahlung fällt weg und kann nicht zurückerstattet werden.
Bei einem Rücktritt:
• bis 90 Tage (3 Monate) vor der Veranstaltung 40% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• bis 50 Tage vor der Veranstaltung 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• bis 45 Tage vor der Veranstaltung 60% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• bis 35 Tage vor der Veranstaltung 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• bis 25 Tage vor der Veranstaltung 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• bis 20 Tage vor der Veranstaltung 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
• Ab 20 Tage vor der Veranstaltung 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages.
Bei Stornierung am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies Hawdah GmbH Moon Events mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Der Vertragspartner muss die Rücktrittserklärung mit der Begründung schriftlich einreichen.

V. Rücktritt vom Hawdah GmbH Elegance Eventhaus

1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist Hawdah GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste oder Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsdaten vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage von Hawdah GmbH die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziff. III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist Hawdah GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Hawdah GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere von Hawdah GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
c) Hawdah GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hawdah GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft – bzw. Organisationsbereich von Hawdah GmbH zuzurechnen ist;
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziff. II Abs. 3 vorliegt;
e) Hawdah GmbH von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von Hawdah GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Hawdah GmbH gefährdet erscheinen;
f) der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach 5 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat; 9) ein lnsolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Hawdah GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
6. Änderung und Austauschrecht: Geringfügige Änderungen in unserem Buffet-, Speisen- und Getränkeangebot können saisonal oder qualitätsbedingt auftreten. Dabei garantieren wir einen Austausch der Waren gegen gleichwertige. Der Vertragspartner kann mit Absprache der Hawdah GmbH Änderungen einführen im Menü, solange diese Speisen und Getränkeänderungen im Preis vereinbarten Betrag im Vertrag passen. Die Änderungen die nicht im vereinbarten Betrag im Vertrag passen, hat Hawdah GmbH das Recht eine Erhöhung des Betrages zu berechnen.
7. Durch eine Stornierung wegen einer Pandemie oder Schließung des Saales durch höhere Gewalt, wird die die bis zur Veranstaltung gezahlter Betrag als Gutschrift geschrieben und der Kunde kann sich ein neues Datum aussuchen um von der Gutschrift Gebrauch zu machen. Hawdah GmbH ist verpflichtet dem Vertragspartner 2 Alternativ Tage anzubieten, damit der Kunde sich entscheiden kann. Sollte der Vertragspartner nicht die Feier feiern wollen, wird die Gutschrift erstellt für eine andere Feier oder es gelten die zu Punkt 1. Stornierung und Rücktrittsvorschriften.

VI. Überlassung der Räume

1. Der Vertragspartner hat nur die im Vertrag stehenden Räume zur Verfügung. Die Nutzung der anderen Räume bedarf die schriftliche Zustimmung von Hawdah GmbH.
2. Gebuchte Räume stehen dem Vertragspartner ab der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit Hawdah GmbH schriftlich vereinbart.

VII. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Der Kunde ist verpflichtet 30 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenanzahl an Hawdah GmbH mit zu teilen, dies ist die Grundlage für die Rechnungserteilung. Bei Abweichung der vorangegebenen Personenanzahl um mehr als 10 Gästen ist Hawdah GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Nachträglich Änderungen der Personenanzahl sind nicht möglich, es sei denn es handelt sich um eine Erweiterung der Leistungen nach Absprache und Bestätigung mit der Hawdah GmbH. Im Falle einer Abweichung nach oben, wird die tatsächliche Gästeanzahl berechnet. Die Anzahlung wird aber nicht verzinst.
2. Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt und geht zu Lasten des Vertragspartners.
3. Sofern Hawdah GmbH eine Durchführung der Veranstaltung mit einer im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung erhöhter Teilnehmerzahl schriftlich zugestimmt hat, ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht, ist die nunmehr vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung auch dann allein maßgeblich, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung der Veranstaltung tatsächlich geringer ist. Die Im Falle einer Zustimmung von Hawdah GmbH zu einer Durchführung der Veranstaltung mit erhöhter Teilnehmerzahl erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen sind unabhängig
von der späteren tatsächlichen Teilnehmerzahl – gesondert zu vergüten, auch wenn die Zustimmung von Hawdah GmbH ohne diesbezüglichen Hinweis erfolgt.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hawdah GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann Hawdah GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, Hawdah GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken, Transportkosten, Gefahrenübergang

1. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Hawdah GmbH Moon Events mitbringen. In diesem Fall kann Hawdah GmbH Moon Events eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. Alle anderen Kosten die extra für das Mitbringen von Speisen und Getränken anfallen werden von Hawdah GmbH extra berechnet.
2. Der Vertragspartner (Kunde) ist verpflichtet die Kosten für den Transport, die Anlieferung und Rücktransportes, sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung zu tragen. Wird hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen, ist Hawdah GmbH berechtigt, die Kosten des Transportes zu den Stundensätzen des mit dem Vertragspartners vereinbarten Vertrages zzgl. der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.
3. Bei Lieferung von Waren oder Mietgegenständen an einem Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung an den Vertragspartner über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben.

IX. Abwicklung der Veranstaltung

1. Soweit Hawdah GmbH Moon Events für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Hawdah GmbH Moon Events von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von Hawdah GmbH Moon Events bedarf deren vorheriger schriftlichen Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störung oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Hawdah GmbH Moon Events gehen zur Lasten des Vertragspartners, soweit Hawdah GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten können Hawdah GmbH Moon Events pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

X. Mitgebrachte Gegenstände

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. Hawdah GmbH Elegance Eventhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hawdah GmbH Moon Events. Die gesetzliche Haftung nach 55 701 ff. BGB bleibt davon unberührt.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Hawdah GmbH Moon Events ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellungen und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Hawdah GmbH Moon Events abzustimmen. Nur persönliches Dekorationsmaterial ist erlaubt.
Dekoration des Saales wie Tische und Bühne, Eingang, Innen, Eingang Draußen, wird hauptsichtlich von unseren Kooperationspartnern und von Hawdah GmbH dekoriert. Dekoration von außen oder andre Firmen sind nicht erlaubt.
3. Die Mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassener Gegenstände darf Hawdah GmbH Moon Events auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann Hawdah GmbH Moon Events die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial in Hawdah GmbH Moon Events zurücklassen, ist Hawdah GmbH Moon Events zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

XI. Haftung des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn Selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
2. Hawdah GmbH Moon Events kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XII. Haftung von Hawdah GmbH Elegance Eventhaus (Verjährung)

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hawdah GmbH Moon Events auftreten, wird sich Hawdah GmbH Moon Events auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel von Hawdah GmbH Moon Events anzuzeigen, so tritt einen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Hawdah GmbH Moon Events haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Hawdah GmbH Moon Events haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit dem Vertragspartner Parkplätze auf dem Veranstaltungshof von Hawdah GmbH Moon Events, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von Hawdah GmbH Moon Events. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Veranstaltungshof von Hawdah GmbH Moon Events abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften
Hawdah GmbH nicht, soweit Hawdah GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Hawdah GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Veranstaltungsgrundstücks gegenüber Hawdah GmbH geltend gemacht werden.
5. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchen der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche und
grobfahrlässige Pflichtverletzung von Hawdah GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hawdah GmbH beruhen.

XIII. Schlussbestimmung

1. Änderung oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen und andere in Ziffer 1ff. benannten Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Hawdah GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechsel-Streitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Hawdah GmbH. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Hawdah GmbH. Hawdah GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIIII. Corona / Pandemie / Höhere Gewalt / Unvermögen / Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Falls durch Pandemie / höhere Gewalt die Dienstleistung oder Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, wird die getätigte Anzahlung als Gutschrift berechnet und die Veranstaltung kann bis zu zwei Mal verschoben werden, auf ein realisierbares Datum was mindestens in zwei Monatsabständen ist. Sollte die Veranstaltung nach dem Verschieben nicht stattfinden können wegen einer Pandemie oder höheren Gewalt, wird die Anzahlung als Gutschrift berechnet die gültig ist für 2 Jahre oder die Anzahlung entfällt. Hawdah GmbH ist verpflichtet sich zu bemühen zwei alternativ Datum anzubieten, der Kunde kann sich entscheiden ob sie das Datum annehmen. Sonst bleibt die Gutschrift oder die Anzahlung entfällt. Falls es eine einseitige Stornierung vom Kunden ist und die Alternativen nicht angenommen werden oder akzeptiert werden, gelten die Stornierungsbedingungen Punkt IV. Die Gutscheine während der Pandemie sind 2 Jahre gültig. Wenn sie in den 2 Jahren keine Veranstaltung buchen, fällt die Anzahlung weg.

Stand: Februar 2017 / April 2020
Eingetragen im Handelsregister
HRB 139848
Amtsgericht Hamburg

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